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Eine Aufnahme
in die Werkstatt darf wegen eines besonderen Bedarfs an Förderung,
begleitender Betreuung oder Pflege einem behinderten Menschen nicht
verweigert werden. Es ist gerade Aufgabe der Werkstatt, dem individuellen
Bedarf an solchen Maßnahmen durch geeignete Förder-,
Pflege- und Therapiemaßnahmen und angemessene Arbeitsangebote
Rechnung zu tragen.
Die Hanauerland
Werkstätten beschäftigen und betreuen rund 485 Menschen
mit einer Behinderung. Neben dem Arbeitsbereich, der ein breites
Spektrum an Arbeitsmöglichkeiten mit unterschiedlichen Leistungsanforderungen
bietet, verfügt die WfbM über Tagesförderung (Heilpädagogische
Förderung) und einen Berufsbildungsbereich (BBB).
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